Eine Frage, die selten vorher gestellt wird
Vor einem Implantatwechsel oder einer Entfernung sprechen die meisten Patientinnen ausführlich über den Eingriff selbst, über die Narkose und über das Ergebnis. Was mit dem herausgenommenen Implantat geschieht, kommt fast nie zur Sprache. Erst danach entsteht die Frage, oft aus Neugier, manchmal aus einem konkreten Anlass wie einem Garantiefall oder einer Beschwerde.
Die Antwort ist weniger selbstverständlich, als sie klingt, und sie hängt von drei Dingen ab: von den Vorschriften des jeweiligen Landes, von den internen Regeln der Klinik und davon, ob Sie vorher etwas anderes vereinbart haben.
Aus medizinischer Sicht: ein Fremdkörper mit Kontakt zu Körpergewebe
Sobald ein Implantat entnommen ist, gilt es als kontaminiertes medizinisches Material. Es hatte über Jahre Kontakt zu Gewebe und Körperflüssigkeiten, und dieser Status bestimmt den weiteren Umgang. Die üblichen Wege sind drei.
Die pathologische Untersuchung. In vielen Fällen wird das entnommene Gewebe, insbesondere die Bindegewebskapsel, zur Untersuchung eingeschickt. Ob auch das Implantat selbst mitgeschickt wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach der Situation. Bei Verdacht auf einen Hüllendefekt kann eine Begutachtung sinnvoll sein.
Die Rücksendung an den Hersteller. Steht ein Produktversagen im Raum, kann das Implantat zur Analyse an den Hersteller gehen. Nur so lässt sich in vielen Fällen klären, ob und wie die Hülle versagt hat. Diese Untersuchung ist auch die Grundlage für Garantieansprüche.
Die Entsorgung. Ohne besonderen Anlass wird das Implantat als medizinischer Abfall entsorgt. Das ist der Regelfall und aus hygienischer Sicht der einfachste Weg.
Können Sie Ihr Implantat mitnehmen?
Diese Frage stellen viele Patientinnen, und die Antwort lautet: manchmal, aber nicht selbstverständlich. Es gibt keine einheitliche Regelung, die für alle Kliniken und alle Länder gleichermaßen gilt.
Gegen eine Herausgabe sprechen zwei sachliche Gründe. Erstens der Infektionsschutz, denn ein Implantat mit Gewebe- und Flüssigkeitsresten ist kein Souvenir, sondern potenziell infektiöses Material. Zweitens die Beweissicherung: Wird das Implantat für eine Untersuchung oder einen Garantiefall gebraucht, muss die Kette der Aufbewahrung nachvollziehbar bleiben. Ein Implantat, das zwei Wochen in einer Wohnung gelegen hat, ist für eine Herstelleranalyse in der Regel nicht mehr verwertbar.
Wenn Sie das Implantat sehen oder behalten möchten, sprechen Sie das vor dem Eingriff an und nicht im Aufwachraum. Manche Kliniken ermöglichen eine Ansicht im Operationssaal oder stellen Fotos zur Verfügung, was für die meisten Anliegen ausreicht. Eine Fotodokumentation ist ohnehin sinnvoll, unabhängig davon, was mit dem Produkt anschließend geschieht.
Wenn ein Produktversagen im Raum steht
Bei einem vermuteten Defekt ändert sich die Prioritätenfolge. Dann ist das Implantat kein Abfall, sondern ein Beleg, und der Umgang damit sollte vor dem Eingriff besprochen werden.
- Halten Sie fest, dass das Implantat für eine Herstelleranalyse aufbewahrt werden soll
- Notieren Sie Hersteller, Modell und Chargennummer beider Seiten aus dem Implantatpass
- Bitten Sie um eine Fotodokumentation des entnommenen Produkts
- Fordern Sie den Operationsbericht an, in dem der Zustand des Implantats beschrieben ist
- Klären Sie, wer die Meldung an den Hersteller vornimmt und wie Sie über das Ergebnis informiert werden
Hersteller von Medizinprodukten sind verpflichtet, Beobachtungen zu schwerwiegenden Vorkommnissen zu erfassen und an die zuständigen Behörden zu melden. Diese Meldewege sind der Grund, warum aus einzelnen Rückläufern über die Jahre überhaupt Erkenntnisse über Materialien entstehen. Wie Implantate vor der Zulassung geprüft werden, beschreiben wir in Wie Brustimplantate geprüft werden.
Die Kapsel ist nicht dasselbe wie das Implantat
In der Diskussion werden beide oft vermischt. Das Implantat ist das Produkt. Die Kapsel ist körpereigenes Bindegewebe, das sich darum gebildet hat. Ob sie mitentfernt wird, ist eine eigene medizinische Entscheidung und hängt unter anderem von ihrer Beschaffenheit ab.
Für die Nachuntersuchung ist dieser Unterschied wichtig. Kapselgewebe wird häufig zur feingeweblichen Untersuchung eingeschickt, weil sich daran Veränderungen beurteilen lassen. Das Implantat selbst wird pathologisch nicht in derselben Weise untersucht, sondern allenfalls auf einen Materialdefekt hin begutachtet. Wenn Sie einen Befund erwarten, fragen Sie konkret nach, worauf sich dieser bezieht.
Rückrufe und Sicherheitsmitteilungen
Medizinprodukte können vom Markt genommen werden, wenn sich Hinweise auf ein Risiko verdichten. In der Vergangenheit hat es solche Maßnahmen bei Brustimplantaten mehrfach gegeben, teils wegen Produktqualität, teils wegen Erkenntnissen zu bestimmten Oberflächen.
Für Sie ist dabei nur eine Frage praktisch relevant: Betrifft es das Produkt, das Sie tragen oder getragen haben? Beantworten lässt sich das ausschließlich über Hersteller, Modell und Chargennummer. Ohne diese Angaben bleibt jede Meldung eine allgemeine Nachricht, die Sie beunruhigt, ohne dass Sie sie auf sich beziehen können.
Behörden veröffentlichen Sicherheitsmitteilungen, und Hersteller informieren die behandelnden Einrichtungen. Diese Information erreicht Sie allerdings nur, wenn die Klinik Ihre aktuellen Kontaktdaten hat. Wenn Sie umgezogen sind, ist eine kurze Mitteilung an die operierende Einrichtung sinnvoll.
Wichtig ist auch die Einordnung: Eine Marktrücknahme bedeutet nicht automatisch, dass ein eingesetztes Implantat entfernt werden muss. Was im Einzelfall empfohlen wird, hängt vom Grund der Maßnahme und von Ihrer Situation ab. Das ist eine ärztliche Entscheidung und keine, die sich aus einer Pressemeldung ableiten lässt.
Kostenfragen im Garantiefall
Herstellergarantien decken typischerweise das Ersatzprodukt ab, teilweise auch einen Beitrag zu weiteren Kosten. Was genau eingeschlossen ist, unterscheidet sich zwischen Herstellern und zwischen Programmen erheblich, und es hängt oft davon ab, ob das Produkt bei der ursprünglichen Operation registriert wurde.
Die Kosten des Eingriffs selbst, also Operateur, Anästhesie und Einrichtung, sind davon in der Regel nicht vollständig abgedeckt. Klären Sie diese Punkte vor dem Eingriff schriftlich, nicht danach, und lassen Sie sich den Ablauf der Anmeldung eines Garantiefalls erklären. Fristen spielen dabei eine Rolle.
Was Sie in Ihren Unterlagen behalten sollten
Unabhängig davon, welchen Weg das Produkt nimmt, sollten bestimmte Angaben bei Ihnen bleiben. Sie sind später schwer zu rekonstruieren, wenn sie einmal fehlen.
Dazu gehören der Implantatpass des entfernten Produkts, der Operationsbericht mit der Beschreibung des Befunds, die Befunde der bildgebenden Untersuchungen, die zur Entscheidung geführt haben, sowie der Pass des neu eingesetzten Implantats, falls ein Wechsel erfolgt ist. Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen auf und legen Sie eine digitale Kopie an.
Das klingt nach Bürokratie und ist es auch. Der Nutzen zeigt sich Jahre später, wenn eine Ärztin wissen muss, welches Produkt zuvor eingesetzt war, oder wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion durchführt und Sie prüfen möchten, ob Ihre Charge betroffen ist.
Vorher fragen, nicht nachher
Fast alles auf dieser Seite lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Was mit Ihrem Implantat geschieht, entscheidet sich im Aufklärungsgespräch und nicht nach der Operation. Wer den Wunsch nach Ansicht, Fotos oder einer Herstelleranalyse vorher äußert, bekommt in aller Regel eine praktikable Lösung. Wer erst danach fragt, trifft häufig auf eine Situation, die sich nicht mehr ändern lässt.
Nehmen Sie diese Punkte deshalb auf Ihre Fragenliste für das Vorgespräch. Informationen zum Ablauf einer Entfernung finden Sie unter Brustimplantat-Entfernung, weitere Beiträge zum Thema in der Rubrik Implantat-Wechsel und Entfernung. Für offene Fragen zu Ihrer Situation erreichen Sie uns über unser Kontaktformular - eine individuelle Beratung ersetzt dieser Text ausdrücklich nicht.